Inhalte von pädagogischen Schutzkonzepten gegen Gewalt
Schutzkonzepte sind Bestandteil eines aktiven Qualitätsmanagements und müssen regelmäßig evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden
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Schutzkonzepte basieren auf einer Risiko-Auditeriung
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Pädagogische Schutzkonzepte werden partizipativ mit allen sie betreffenden Parteien erstellt.
(Betreute, Leitungskräfte, Fachkräfte, Unterstützungskräfte, Sorgeberechtigte und Kooperationspartner)
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Die jeweiligen länderspezifischen Vorgaben müssen eingeholt und in die entsprechenden Schutzkonzepte integriert werden
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Schutzkonzepte enthalten Aussagen zu inklusiven Arbeitsweisen
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Das Vorhalten eines Schutzkonzeptes ist Grundvoraussetzung für die Erteilung und / oder Weiterführung der Betriebserlaubnis einer pädagogischen Einrichtung
(gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
Grundelemente von Schutzkonzepten:
aktives und auditierbares Qualitätsmanagement
Konzeption gegen Gewalt
Beschwerdemanagement
intern / extern
Partizipation / Selbstvertretung
Fortbildungen
Copyright Schutzkonzepte.net
Ergänzende Maßnahmen:
Aufnahme der Inhalte des Schutzkonzeptes gegen Gewalt in die Unternehmenskultur, das Leitbild, das Einstellungsverfahren und die Erstellung eines Verhaltenskodex
Notwendige Maßnahmen:
Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen seitens des Trägers der Einrichtung in regelmäßigen Abständen anzufordert und geprüft werden (§ 72a SGB VIII)
Regelmäßge Qualifizierung / Fortbildung der Mitarbeitenden zu den Themenbereichen:
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Kinderrechte, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
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Partizipation und Beschwerde
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Präventives Handeln, Deeskalation und Krisenintervention
Aufbau und regelmäßige Auditierung eines aktiven Qualitätsmanagements