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Inhalte von pädagogischen Schutzkonzepten gegen Gewalt

Schutzkonzepte sind Bestandteil eines aktiven Qualitätsmanagements und müssen regelmäßig evaluiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden

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Schutzkonzepte basieren auf einer Risiko-Auditeriung

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Pädagogische Schutzkonzepte werden partizipativ mit allen sie betreffenden Parteien erstellt.

(Betreute, Leitungskräfte, Fachkräfte, Unterstützungskräfte, Sorgeberechtigte und Kooperationspartner) 

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Die jeweiligen länderspezifischen Vorgaben müssen eingeholt und in die entsprechenden Schutzkonzepte integriert werden

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Schutzkonzepte enthalten Aussagen zu inklusiven Arbeitsweisen

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Das Vorhalten eines Schutzkonzeptes ist Grundvoraussetzung für die Erteilung und / oder Weiterführung der Betriebserlaubnis einer pädagogischen Einrichtung

(gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)

 

Grundelemente von Schutzkonzepten:

aktives und auditierbares Qualitätsmanagement

     Konzeption       gegen Gewalt

Beschwerdemanagement

          intern / extern

  Partizipation / Selbstvertretung

Fortbildungen

 Copyright Schutzkonzepte.net

 

Ergänzende Maßnahmen:

 

Aufnahme der Inhalte des Schutzkonzeptes gegen Gewalt in die Unternehmenskultur, das Leitbild, das Einstellungsverfahren und die Erstellung eines Verhaltenskodex

Notwendige Maßnahmen:

Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse müssen seitens des Trägers der Einrichtung in regelmäßigen Abständen anzufordert und geprüft werden (§ 72a SGB VIII)

Regelmäßge Qualifizierung / Fortbildung der Mitarbeitenden zu den Themenbereichen:

  • Kinderrechte, Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung

  • Partizipation und Beschwerde

  • Präventives Handeln, Deeskalation und Krisenintervention

Aufbau und regelmäßige Auditierung eines aktiven Qualitätsmanagements

Schutzkonzept

Adresse

Lobedanzgang 11
19053 Schwerin

Kontakt

Telefon:
0385 / 39445555
Email:  info@schutzkonzepte.net

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